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Steuern

Steuerpflicht in Bulgarien – was deutsche Auswanderer wirklich wissen müssen

Stand: September 2026

Bulgarien gilt nicht nur wegen seiner vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten als attraktives Auswanderungsland. Auch das Steuersystem wirkt auf den ersten Blick verlockend: Für viele persönliche Einkünfte gilt grundsätzlich ein Einkommensteuersatz von 10 Prozent. Doch aus „Ich wohne jetzt in Bulgarien“ folgt nicht automatisch „Ich zahle auf alles nur noch zehn Prozent Steuer“.

Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss zunächst klären, wo er steuerlich ansässig ist und welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Gerade bei deutschen Renten, Immobilien, Kapitalerträgen oder einer weiterhin ausgeübten Tätigkeit kann Deutschland trotz Wohnsitz in Bulgarien steuerlich im Spiel bleiben. Zwischen beiden Ländern besteht deshalb ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Besteuerungsrechte verteilt.

Wann wird man in Bulgarien steuerpflichtig?

Die oft genannte 183-Tage-Regel ist wichtig, aber sie ist nicht die einzige Regel. Nach bulgarischem Steuerrecht kann eine Person unter anderem dann als steuerlich ansässig gelten, wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums in Bulgarien aufhält oder wenn sich dort der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet.

Bei diesem Mittelpunkt betrachtet die bulgarische Steuerverwaltung beispielsweise Familie, Eigentum, berufliche oder wirtschaftliche Tätigkeit und den Ort, von dem aus Vermögen verwaltet wird. Ein formeller Wohnsitz allein entscheidet deshalb nicht zwangsläufig über die steuerliche Ansässigkeit.

Wer in Bulgarien steuerlich ansässig ist, unterliegt dort grundsätzlich mit seinen bulgarischen und ausländischen Einkünften der Besteuerung. Genau an diesem Punkt wird das Thema für Auswanderer interessant. Eine Zahlung aus Deutschland verschwindet steuerlich nicht einfach deshalb, weil sie auf einem deutschen Bankkonto eingeht. Entscheidend ist, um welche Art von Einkommen es sich handelt und welchem Staat das Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht zuweist.

Abmelden in Deutschland bedeutet nicht automatisch keine deutsche Steuer mehr

Ein häufiger Denkfehler besteht darin, die melderechtliche Abmeldung mit dem Ende jeder deutschen Steuerpflicht gleichzusetzen. Wer seinen Wohnsitz tatsächlich nach Bulgarien verlegt, kann zwar seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland verlieren. Deutschland darf bestimmte Einkünfte aus deutschen Quellen aber weiterhin besteuern.

Deshalb ist auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien so wichtig. Ist eine Person nach den nationalen Vorschriften zunächst in beiden Staaten steuerlich ansässig, enthält das Abkommen eine Reihenfolge zur Klärung: Zunächst wird auf eine ständige Wohnstätte geschaut, anschließend auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen, danach gegebenenfalls auf den gewöhnlichen Aufenthalt und schließlich auf die Staatsangehörigkeit.

Das bedeutet auch, eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland sollte steuerlich nicht gedankenlos als nebensächlich betrachtet werden. Entscheidend sind immer die tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Welche Einkünfte werden wo besteuert?

Eine einfache Regel wie „Wohnsitz Bulgarien = alles in Bulgarien versteuern“ gibt es nicht. Bei einem Arbeitnehmer kommt es beispielsweise darauf an, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Wer in Bulgarien lebt und dort arbeitet, fällt grundsätzlich unter andere Regeln als jemand, der weiterhin regelmäßig in Deutschland arbeitet. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält hierfür eigene Bestimmungen und ebenfalls eine 183-Tage-Regel – die nicht mit der allgemeinen 183-Tage-Regel zur steuerlichen Ansässigkeit verwechselt werden sollte.

Auch Immobilien sind ein gutes Beispiel. Einkünfte aus einer Immobilie können grundsätzlich in dem Staat besteuert werden, in dem sich die Immobilie befindet. Wer also in Bulgarien lebt und weiterhin eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland vermietet, darf nicht davon ausgehen, dass diese Mieteinnahmen automatisch ausschließlich nach bulgarischen Regeln besteuert werden.

Bei Dividenden, Zinsen, Unternehmensgewinnen, selbständiger Tätigkeit und Veräußerungsgewinnen gelten wiederum eigene Regeln. Das Doppelbesteuerungsabkommen sorgt dabei nicht dafür, dass Einkünfte grundsätzlich steuerfrei werden, sondern soll verhindern, dass dasselbe Einkommen unzulässig doppelt besteuert wird. Je nach Einkunftsart geschieht dies beispielsweise durch Freistellung oder durch Anrechnung einer bereits im anderen Staat gezahlten Steuer.

Besonders wichtig für Rentner, die deutsche gesetzliche Rente bleibt ein Sonderfall

Gerade hier kursieren unter Auswanderern viele falsche Aussagen. Wer dauerhaft in Bulgarien lebt und eine deutsche gesetzliche Rente bezieht, kann nicht einfach davon ausgehen, dass diese nun in Bulgarien mit zehn Prozent versteuert wird.

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist in diesem Punkt ausgesprochen deutlich. Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem Deutschlands dürfen grundsätzlich nur in Deutschland besteuert werden. Für andere Renten und Ruhegehälter können dagegen andere Regelungen gelten. Auch Beamtenpensionen haben eigene Vorschriften.

Damit schließt sich auch der Kreis zu unserem Artikel über die deutsche Rente in Bulgarien, Wohnort und Auszahlungsort bestimmen nicht automatisch den Ort der Besteuerung. Eine deutsche gesetzliche Altersrente kann auf ein bulgarisches Konto überwiesen werden und trotzdem nach dem Doppelbesteuerungsabkommen dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen.

Die berühmten 10 Prozent – was sie tatsächlich bedeuten

Bulgarien hat bei der persönlichen Einkommensteuer ein vergleichsweise einfaches Grundmodell. Für die regulär der jährlichen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte natürlicher Personen beträgt der Steuersatz grundsätzlich 10 Prozent der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Für Einzelunternehmer gelten abweichende Regeln, die bulgarische Steuerverwaltung nennt hierfür beispielsweise 15 Prozent. Auch bestimmte Einkünfte werden mit gesonderten endgültigen Steuersätzen besteuert, Dividenden etwa grundsätzlich mit 5 Prozent.

Deshalb sollte man mit der Aussage „In Bulgarien zahlt man zehn Prozent Steuern“ vorsichtig sein. Die zehn Prozent sind real, aber sie sind kein pauschaler Steuersatz für jede Einnahme eines Auswanderers.

Wer in Bulgarien steuerlich ansässig ist und beispielsweise dort arbeitet, selbständig tätig ist, Mieteinnahmen erzielt oder ausländische Einkünfte erhält muss zunächst klären, wie diese Einkünfte nach bulgarischem Recht und gegebenenfalls nach einem Doppelbesteuerungsabkommen behandelt werden.

Muss man in Bulgarien eine Steuererklärung abgeben?

Auch hier lautet die Antwort, es kommt auf die Einkünfte an. Die bulgarische Nationale Einnahmenagentur NAP/NRA verlangt eine jährliche Einkommensteuererklärung unter anderem bei verschiedenen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Vermögensverkäufen oder bestimmten ausländischen Einkünften. Wer dagegen beispielsweise ausschließlich Arbeitslohn bezieht, bei dem die steuerlichen Pflichten vollständig über den Arbeitgeber erledigt wurden, muss nicht automatisch eine Jahreserklärung abgeben.

Für Auswanderer mit Einkünften aus mehreren Ländern wird die Steuererklärung naturgemäß wichtiger. Bulgarien weist ausdrücklich darauf hin, dass bei ausländischen Einkünften die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und die darin vorgesehenen Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung berücksichtigt werden müssen.

Vor der Auswanderung besser klären als danach korrigieren

Wer ausschließlich von einer deutschen gesetzlichen Altersrente lebt, hat eine andere steuerliche Situation als ein Unternehmer, Arbeitnehmer oder Vermieter. Noch einmal anders sieht es bei jemandem aus, der eine deutsche Immobilie behält, Aktien und Beteiligungen besitzt oder von Bulgarien aus für ein deutsches Unternehmen arbeitet.

Gerade deshalb sollte die Steuerfrage vor dem endgültigen Wegzug aus Deutschland geklärt werden. Entscheidend sind nicht nur die Wohnsitzanmeldung in Bulgarien und die Abmeldung in Deutschland, sondern die tatsächlichen Lebens- und Einkommensverhältnisse.

Besondere Vorsicht ist außerdem bei Unternehmern und größeren Unternehmensbeteiligungen angebracht. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält ausdrücklich Regelungen für Personen, die nach mindestens fünfjähriger Ansässigkeit von einem Staat in den anderen ziehen und Gesellschaftsanteile besitzen. Bei solchen Konstellationen kann zusätzlich das deutsche Außensteuerrecht eine Rolle spielen.

Fazit: Bulgarien ist steuerlich attraktiv, aber nicht automatisch ein Steuerparadies

Der niedrige bulgarische Einkommensteuersatz ist einer der Vorteile des Landes. Für einen Auswanderer entscheidet jedoch nicht allein die neue Adresse darüber, wo Steuern zu zahlen sind.

Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Bulgarien verlegt, kann dort steuerlich ansässig werden und grundsätzlich mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sein. Deutschland kann trotzdem für bestimmte deutsche Einkünfte weiterhin das Besteuerungsrecht behalten. Welche Seite tatsächlich besteuern darf, hängt von der jeweiligen Einkunftsart und vom Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Die wichtigste Regel für Auswanderer lautet deshalb nicht „Bulgarien hat zehn Prozent Einkommensteuer“, sondern: Erst feststellen, wo man steuerlich ansässig ist und danach für jede Einkunftsart prüfen, welches Land sie besteuern darf.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick mit Stand September 2026 und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Besonders bei Einkünften oder Vermögen in beiden Ländern, Selbständigkeit, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Betriebs- und Privatrenten sollte die konkrete Situation fachlich geprüft werden.

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