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Selbstständigkeit

Selbstständigkeit in Bulgarien – gründen, arbeiten und richtig rechnen

Stand: September 2026

Bulgarien wirkt auf viele Auswanderer attraktiv, die sich selbstständig machen oder ihr bestehendes Geschäft mitbringen möchten. Als deutscher EU-Bürger darf man grundsätzlich auch in Bulgarien selbstständig tätig sein und ein Unternehmen gründen, eine Arbeitserlaubnis ist dafür nicht erforderlich.

Trotzdem sollte man sich von einem verbreiteten Märchen verabschieden. Firma anmelden, zehn Prozent Steuern zahlen und damit ist alles erledigt, so einfach ist es nicht.

EOOD, OOD oder selbstständig als Person?

Eine häufige Unternehmensform für kleinere Betriebe ist die EOOD, vereinfacht vergleichbar mit einer Ein-Personen-GmbH. Bei mehreren Gesellschaftern kommt häufig eine OOD infrage. Daneben gibt es den Einzelkaufmann ET und Formen selbstständiger beziehungsweise freiberuflicher Tätigkeit. Welche Variante sinnvoll ist hängt davon ab was man macht, wie hoch die Umsätze sind, welche Haftungsrisiken bestehen und ob Mitarbeiter beschäftigt werden. EURES nennt OOD und EOOD als bevorzugte Formen für kleine und mittlere Unternehmen und weist darauf hin, dass ein ET auch mit seinem persönlichen Vermögen haftet.

Eine Firma nur deshalb zu gründen weil jemand behauptet „in Bulgarien macht das jeder so“ ist deshalb keine gute Grundlage. Die Rechtsform sollte zum Geschäft passen, nicht zum Facebook-Ratschlag.

Niedrige Steuern bedeuten nicht keine Verpflichtungen

Das bulgarische Steuersystem kann für Unternehmer interessant sein, aber auch hier werden unterschiedliche Dinge gerne miteinander vermischt. Körperschaftsteuer, persönliche Einkommensteuer, Besteuerung eines Einzelkaufmanns, Dividenden, Sozialversicherung und Umsatzsteuer sind nicht dasselbe. Beispielsweise werden Einkünfte eines Einzelkaufmanns nach Angaben der bulgarischen Steuerbehörde grundsätzlich mit 15 Prozent auf die entsprechende jährliche Steuerbemessungsgrundlage besteuert.

Hinzu kommen Buchhaltung, Erklärungen gegenüber den Behörden, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Wer grenzüberschreitend arbeitet, deutsche Kunden hat oder weiterhin wirtschaftliche Verbindungen nach Deutschland unterhält sollte außerdem klären, wo welche Einkünfte steuerlich zu erfassen sind.

„Meine Firma sitzt in Bulgarien, deshalb hat Deutschland mit mir nichts mehr zu tun“ ist genauso gefährlich wie die Behauptung jeder Unternehmer zahle hier einfach pauschal zehn Prozent.

Ohne guten Buchhalter würde ich es nicht machen

Für einen deutschen Auswanderer gehört ein zuverlässiger bulgarischer Buchhalter praktisch zur Grundausstattung. Er sollte nicht nur Belege verbuchen, sondern erklären können welche Meldungen erforderlich sind, welche Fristen gelten und was sich bei der eigenen Tätigkeit steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ergibt.

Bei komplizierten grenzüberschreitenden Sachverhalten reicht ein Buchhalter allein allerdings nicht immer. Dann können zusätzlich Steuerberater oder Juristen notwendig sein, die sich tatsächlich mit beiden Ländern beziehungsweise internationalem Steuerrecht auskennen.

Gerade hier gilt dasselbe wie bei Auswanderhelfern. Nicht derjenige ist automatisch der beste Berater der am überzeugendsten verspricht wie einfach und billig alles sei.

Selbstständig sein bedeutet auch in Bulgarien Kunden finden

Eine günstige Unternehmensgründung ersetzt kein Geschäftsmodell. Wer einen Handwerksbetrieb, eine Dienstleistung, einen Onlineshop, eine Immobilienvermittlung oder ein anderes Unternehmen startet braucht zahlende Kunden.

Dabei macht es einen erheblichen Unterschied ob man vom bulgarischen Markt leben möchte oder seine Kunden beispielsweise weiterhin in Deutschland hat. Wer ausschließlich vor Ort arbeitet muss sich stärker mit bulgarischen Preisen, Konkurrenz, Sprache und Kaufkraft auseinandersetzen. Ein Geschäftsmodell das in Deutschland funktioniert muss deshalb nicht automatisch in Bulgarien funktionieren.

Wer dagegen ortsunabhängig für internationale Kunden arbeitet startet unter völlig anderen Voraussetzungen.

Fazit: Bulgarien kann für Unternehmer interessant sein, aber nicht wegen eines Steuertricks

Als EU-Bürger kann man in Bulgarien vergleichsweise unkompliziert wirtschaftlich tätig werden. Das Land kann für Selbstständige und Unternehmer durchaus attraktiv sein.

Entscheidend ist aber erst das Geschäftsmodell und danach die passende Rechtsform zu wählen. Steuerbelastung, Sozialversicherung, Buchhaltung, Haftung und mögliche Verpflichtungen in Deutschland gehören vorher auf den Tisch.

Eine bulgarische Firma ist kein Zaubertrick mit dem sämtliche deutschen Verpflichtungen verschwinden. Sie ist ein ganz normales Unternehmen und genau so sollte man sie auch behandeln.

 
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