Aufenthalt und Anmeldung in Bulgarien – was Auswanderer erledigen müssen
Als deutscher Staatsbürger kann man problemlos nach Bulgarien einreisen und sich zunächst bis zu drei Monate im Land aufhalten. Wer dauerhaft bleiben möchte, muss anschließend sein Aufenthaltsrecht registrieren. Für Auswanderer gehört diese Anmeldung deshalb zu den wichtigsten Behördengängen nach der Ankunft.
Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
Deutschland und Bulgarien gehören zur Europäischen Union. Deutsche benötigen deshalb weder ein klassisches Visum noch eine Arbeitserlaubnis. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird jedoch eine Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt als EU-Bürger benötigt. Zuständig ist die bulgarische Migrationsbehörde am jeweiligen Wohnort.
Für die Anmeldung werden je nach persönlicher Situation verschiedene Nachweise verlangt. Dazu gehören normalerweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über die Unterkunft beziehungsweise Adresse in Bulgarien. Zusätzlich muss die Grundlage für den Aufenthalt nachgewiesen werden, beispielsweise Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Rentner und andere Personen ohne Erwerbstätigkeit müssen in der Regel ausreichende finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Krankenversicherung – auf die Gültigkeit achten
Ein Punkt, den man bereits vor der Auswanderung aus Deutschland beachten sollte ist die Krankenversicherung. Wer bei der Anmeldung seine deutsche beziehungsweise Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Versicherungsnachweis verwendet, sollte unbedingt deren Ablaufdatum kontrollieren.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich, möglichst mit einer neu ausgestellten und entsprechend lange gültigen Gesundheitskarte nach Bulgarien zu kommen. Denn die Gültigkeitsdauer der bulgarischen Aufenthaltskarte – umgangssprachlich häufig „Litschna Karta“ genannt – kann sich an der Laufzeit des vorgelegten Versicherungsnachweises orientieren. Läuft dieser schon bald ab, kann auch das Aufenthaltsdokument entsprechend kürzer ausgestellt werden. Dann steht die Verlängerung früher an und damit ein weiterer Behördengang.
Welche Versicherungsnachweise im konkreten Fall verlangt beziehungsweise anerkannt werden hängt allerdings vom persönlichen Aufenthaltsstatus ab. Rentner sollten insbesondere klären, ob für sie das S1-Verfahren maßgeblich ist. Die EHIC sollte nicht grundsätzlich als alleinige Dauerlösung für die Krankenversicherung nach einer Auswanderung betrachtet werden.
Adresse und persönliche Dokumente
Eine feste Adresse ist für viele weitere Schritte wichtig. Sie wird bei Behörden, Banken, Versicherungen und für verschiedene Verträge benötigt. Wer zur Miete wohnt sollte deshalb bereits vorher klären, ob der Vermieter die notwendigen Unterlagen für die Aufenthaltsanmeldung zur Verfügung stellt.
Nach erfolgreicher Registrierung erhält man ein bulgarisches Aufenthaltsdokument und eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer. Diese Nummer begegnet einem anschließend bei vielen Angelegenheiten des bulgarischen Alltags.
Daueraufenthalt nach fünf Jahren
Wer als EU-Bürger fünf Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Bulgarien gelebt hat, kann grundsätzlich ein Daueraufenthaltsrecht erwerben. Das ist besonders für Auswanderer interessant, die Bulgarien endgültig zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben.
Mein Rat
Die Anmeldung ist grundsätzlich kein Hexenwerk. Trotzdem sollte man gut vorbereitet zur Migrationsbehörde gehen und vorher prüfen, welche Unterlagen im eigenen Fall aktuell verlangt werden.
Besonders Krankenversicherung, Ablaufdatum der Gesundheitskarte, Wohnsitznachweis und finanzielle Absicherung sollte man vorher klären. Wer seine Unterlagen vollständig dabei hat, erspart sich im besten Fall mehrere zusätzliche Wege zur Behörde.