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Sterben in bulgarien

Sterben in Bulgarien – was deutsche Auswanderer wissen sollten

Über das Leben nach der Auswanderung wird viel gesprochen. Über Wohnung, Krankenversicherung, Rente, Behörden und darüber, was in Bulgarien einfacher oder schwieriger ist als in Deutschland. Eine Frage wird dagegen gerne verdrängt, was passiert wenn ein deutscher Auswanderer in Bulgarien stirbt?

Gerade für die Angehörigen ist es wichtig zu wissen, dass eine Rückführung nach Deutschland keineswegs vorgeschrieben ist. Deutsche Staatsangehörige können in Bulgarien im Sarg bestattet oder eingeäschert werden. Ebenso ist eine Überführung des Verstorbenen oder später der Urne nach Deutschland möglich. Die Deutsche Botschaft in Sofia bestätigt diese Möglichkeiten ausdrücklich. (sofia.diplo.de)

Bestattung oder Einäscherung in Bulgarien

Wer Bulgarien zu seiner neuen Heimat gemacht hat kann hier grundsätzlich auch seine letzte Ruhestätte finden. Eine Sargbestattung auf einem bulgarischen Friedhof ist möglich, sofern dort entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Die Deutsche Botschaft nennt dafür als groben Richtwert etwa 1.000 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen allerdings von Friedhof, Grabstelle, Sarg, Transport und gewünschter Trauerfeier ab.

Eine Alternative ist die Einäscherung. Für Auswanderer an der Schwarzmeerküste ist dabei insbesondere das Krematorium in Varna interessant. Nach dessen aktueller Preisliste kostet die eigentliche Kremation einschließlich Urne 400 Euro. Für eine Expresskremation werden 550 Euro angegeben. Hinzu kommen die Leistungen des Bestatters, beispielsweise Abholung und Transport, Sarg, Formalitäten, Kühlung oder eine Trauerfeier. (varnacrematorium.bg)

Komplettpakete um etwa 1.000 bis 1.200 Euro sind deshalb durchaus realistisch. Ein Bestatter in Varna bietet beispielsweise ein umfangreiches Paket mit Transport, Sarg, Dokumenten, Kremation, Urne und Trauerfeier regulär für 1.200 Euro an. (etraur.bg)

Was darf mit der Urne geschehen?

Hier unterscheidet sich Bulgarien deutlich von dem was viele Deutsche gewohnt sind.

Nach der bulgarischen Verordnung Nr. 2 wird die Asche nach der Einäscherung in eine Urne gefüllt. Diese kann auf einem Friedhof beigesetzt werden, sie kann aber auch den Angehörigen zur Aufbewahrung übergeben werden. Eine Urne muss in Bulgarien also nicht zwangsläufig auf einem Friedhof verbleiben.

Auch das Verstreuen der Asche ist ausdrücklich vorgesehen. Möglich ist dies an dafür bestimmten Stellen eines Friedhofs sowie in der freien Natur. Auf einem privaten Grundstück außerhalb einer geschlossenen Ortschaft darf die Asche ebenfalls verstreut werden, wenn der Grundstückseigentümer schriftlich zustimmt. (dejure.wiki)

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder beliebige Ort automatisch zulässig ist. Eigentumsrechte, Schutzgebiete und örtliche Vorschriften können zusätzlich eine Rolle spielen.

Die letzte Ruhe im Schwarzen Meer

Für viele Auswanderer an der Küste liegt der Gedanke nahe die eigene Asche eines Tages dem Schwarzen Meer zu übergeben. Die bulgarische Bestattungsverordnung erlaubt allgemein das Verstreuen der Asche in der freien Natur. Eine spezielle landesweite Vorschrift, die eine klassische Seebestattung im Schwarzen Meer ausdrücklich regelt lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Dass solche Abschiede tatsächlich stattfinden, ist dokumentiert. Trotzdem sollte eine geplante Beisetzung oder das Verstreuen der Asche auf See vorher mit einem Bestattungsunternehmen und gegebenenfalls den örtlich zuständigen Behörden beziehungsweise der Hafenverwaltung geklärt werden. Eine kleine Zeremonie von einem Boot aus kann dabei eine sehr persönliche Alternative zu einer klassischen Grabstelle sein.

Und mit einer Drohne?

Die Idee klingt zunächst naheliegend, die Asche wird mit einer Drohne über dem Meer oder einem besonderen Ort verstreut.

Ganz so einfach ist es rechtlich allerdings nicht. Nach den europäischen Drohnenregeln darf in der normalen „Open Category“ während eines Fluges kein Material abgeworfen werden. Die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde führt das Ausbringen von Material als Beispiel für einen Betrieb in der genehmigungspflichtigen „Specific Category“ auf. (easa.europa.eu)

Einfach einen Behälter an eine handelsübliche Drohne zu hängen und die Asche damit zu verstreuen ist deshalb keine rechtlich saubere Lösung. Wer diesen besonderen Abschied tatsächlich möchte, müsste sowohl den Ort des Verstreuens als auch den Drohnenbetrieb vorher klären beziehungsweise genehmigen lassen.

Bulgarien oder doch Deutschland?

Natürlich kann ein Verstorbener weiterhin nach Deutschland überführt werden, das ist allerdings erheblich aufwendiger und teurer.

Die Deutsche Botschaft nennt derzeit als groben Richtwert rund 4.000 Euro für eine Überführung nach Deutschland. Abhängig von den Umständen kann sie mehrere Tage dauern. Sind nach einem Todesfall behördliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchungen notwendig, können bis zur Überführung auch zwei Wochen oder länger vergehen. (sofia.diplo.de)

Auch eine in Bulgarien eingeäscherte Person kann anschließend mit ihrer Urne nach Deutschland gebracht werden. Dafür gibt es ein behördliches Verfahren zur Genehmigung des Transports sterblicher Überreste beziehungsweise einer Urne ins Ausland. Dieses Verfahren wird unter anderem von der Regionalen Gesundheitsinspektion Burgas angeboten. (iisda.government.bg)

Ein wichtiges Dokument für die Angehörigen

Bei einem Todesfall sollte das bulgarische Bestattungsunternehmen ausdrücklich mit der Beschaffung einer internationalen Sterbeurkunde beauftragt werden, darauf weist auch die Deutsche Botschaft hin. Ohne diesen ausdrücklichen Wunsch kann lediglich eine bulgarischsprachige Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Die internationale Urkunde erleichtert später viele Angelegenheiten in Deutschland, etwa gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen oder im Zusammenhang mit dem Nachlass. (sofia.diplo.de)

Angehörige müssen übrigens nicht zwangsläufig nach Bulgarien reisen. Ein örtliches Bestattungsunternehmen kann einen großen Teil der notwendigen Formalitäten übernehmen. Je komplizierter jedoch der Nachlass oder die familiäre Situation ist, desto wichtiger wird eine vorherige Regelung.

Darüber sollte man sprechen solange man es noch kann

Vielleicht ist das der wichtigste Punkt überhaupt. Wer dauerhaft in Bulgarien lebt sollte seinen Angehörigen sagen und möglichst schriftlich hinterlassen, was nach seinem Tod geschehen soll. Sarg oder Einäscherung, Bulgarien oder Deutschland, Friedhof oder Urne, Aufbewahrung oder Verstreuen der Asche.

Ebenso sinnvoll ist eine kleine Übersicht darüber, wo sich persönliche Dokumente befinden, welche Versicherungen bestehen und wer im Todesfall informiert werden soll.

Das Thema ist unangenehm. Aber gerade deshalb wird es gerne so lange aufgeschoben bis andere darüber entscheiden müssen.

Bulgarien bietet deutschen Auswanderern durchaus Möglichkeiten für einen persönlichen Abschied. Man kann hier bestattet werden, sich einäschern lassen, die Urne den Angehörigen überlassen oder die Asche unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der Natur verstreuen. Wer Bulgarien zu seiner Heimat gemacht hat, muss sie also auch am Ende seines Lebens nicht zwangsläufig wieder verlassen.

Stand: September 2026

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