Pflegegeld aus Deutschland in Bulgarien – was deutsche Auswanderer wissen müssen, bevor es ernst wird
Wer nach Bulgarien ausgewandert ist oder den Schritt ernsthaft plant, beschäftigt sich früher oder später zwangsläufig mit einer unbequemen, aber wichtigen Frage, was passiert eigentlich wenn man irgendwann pflegebedürftig wird. Viele verdrängen das Thema, andere bekommen Panik. Beides ist unnötig, denn die rechtliche Lage ist deutlich klarer, als oft behauptet wird.
Zunächst das Wichtigste gleich zu Beginn, deutsches Pflegegeld kann auch bei dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien weiterbezahlt werden. Der Wohnort allein ist kein Ausschlusskriterium, entscheidend ist ausschließlich, dass man Mitglied der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt und einen anerkannten Pflegegrad nach deutschem Recht hat. Da Bulgarien zur Europäischen Union gehört, greift hier die sogenannte Exportfähigkeit des Pflegegeldes. Das ist kein Kulanzakt, sondern geltendes Recht.
Viele Auswanderer hören dennoch immer wieder das Gerücht, man müsse für Pflegegeld nach Deutschland zurückkehren oder würde automatisch schlechter gestellt. Beides ist falsch, was sich ändert ist nicht der Anspruch, sondern die Organisation.
Der Ablauf beginnt genauso wie in Deutschland. Sobald ein Pflegebedarf besteht, wird bei der zuständigen deutschen Pflegekasse ein Antrag auf Pflegegrad gestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wohnsitz in München, Burgas oder einem Dorf an der Donau liegt. Der Antrag läuft vollständig über Deutschland, denn dort ist die Versicherung angesiedelt.
Nach dem Antrag stellt sich die entscheidende Frage die viele verunsichert, wer begutachtet mich eigentlich im Ausland. Die Antwort ist überraschend unspektakulär. Die deutsche Pflegekasse organisiert auch im EU-Ausland eine Begutachtung. In der Praxis gibt es dafür mehrere Wege, die sich je nach Krankenkasse und Region unterscheiden können.
In vielen Fällen arbeitet die Pflegekasse mit ärztlichen oder pflegerischen Gutachtern zusammen, die im Ausland tätig sind und nach deutschem Begutachtungsstandard prüfen. Teilweise werden unabhängige Ärzte oder medizinische Dienste vor Ort beauftragt, die Erfahrung mit deutschen Pflegebegutachtungen haben. Diese Personen kommen dann tatsächlich zu euch nach Hause in Bulgarien und führen dort die Begutachtung durch, ähnlich wie man es aus Deutschland kennt.
Alternativ kann die Begutachtung auch auf Basis ausführlicher ärztlicher Unterlagen erfolgen, ergänzt durch Videogespräche oder strukturierte Fragebögen. Gerade bei eindeutigen gesundheitlichen Einschränkungen ist das inzwischen keine Seltenheit mehr. Wichtig ist dabei nur eines, die Bewertung erfolgt immer nach deutschem Pflegegrad-System, nicht nach bulgarischem Recht und nicht nach bulgarischen Pflegestandards.
Das bedeutet konkret, dass geprüft wird wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist, wie es um Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen steht. Bulgarische Ärzte liefern dabei Befunde, Diagnosen und Berichte, aber die Einstufung in einen Pflegegrad bleibt eine deutsche Entscheidung.
Ist der Pflegegrad anerkannt, beginnt die Auszahlung des Pflegegeldes direkt aus Deutschland auf das bekannte Konto. Die Höhe entspricht exakt dem Betrag, der auch bei Wohnsitz in Deutschland gezahlt würde. Es gibt keine Kürzung, keinen Auslandsabschlag und keine Sonderregel für Bulgarien. Pflegegrad zwei bleibt Pflegegrad zwei, Pflegegrad vier bleibt Pflegegrad vier, ganz egal, wo man lebt.
Wichtig ist allerdings zu verstehen was nicht exportiert wird. Sachleistungen, also Pflegedienste, die in Deutschland direkt mit der Pflegekasse abrechnen, gibt es im Ausland nicht. Deutschland organisiert keine Pflegekräfte in Bulgarien und bezahlt auch keine bulgarischen Pflegedienste direkt. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung und genau dafür gedacht, Pflege selbst zu organisieren, sei es durch Angehörige, private Pflegepersonen oder individuell gebuchte Hilfe vor Ort.
Gerade hier liegt für viele Auswanderer ein realer Vorteil. Während Pflege in Deutschland oft teuer, knapp und bürokratisch ist, lässt sich mit deutschem Pflegegeld in Bulgarien häufig deutlich mehr Unterstützung einkaufen. Das ersetzt keine professionelle Pflege im schweren Fall, schafft aber Handlungsspielraum und Selbstbestimmung.
Ergänzend ist wichtig zu wissen, dass das deutsche Pflegegeld nicht nur für häusliche Pflege gedacht ist, sondern selbstverständlich auch zur Finanzierung oder Mitfinanzierung eines Pflegeheims genutzt werden kann. Wer sich im Alter bewusst für ein Pflegeheim in Bulgarien entscheidet, kann das ausgezahlte Pflegegeld dafür einsetzen, ganz oder anteilig. Auch hier gilt, das Geld kommt aus Deutschland, die Verwendung erfolgt vor Ort nach eigenen Entscheidungen.
Die Abstimmung erfolgt weiterhin mit der deutschen Pflegekasse. Deutschland schreibt nicht vor, wo man gepflegt wird, sondern zahlt das Pflegegeld entsprechend des anerkannten Pflegegrades aus. Ob dieses Geld für Pflege durch Angehörige, private Pflegepersonen oder ein Pflegeheim eingesetzt wird, ist keine Frage des Wohnortes, sondern der individuellen Lebenssituation. Gerade in Bulgarien kann das deutsche Pflegegeld einen erheblichen Teil der Heimkosten abdecken oder zumindest spürbar entlasten.
Wichtig bleibt auch hier die saubere Kommunikation mit der Pflegekasse und die Einhaltung der formalen Pflichten. Wer offen darlegt, wie die Pflege organisiert ist, hat keine Nachteile zu befürchten. Das System ist darauf ausgelegt, Pflegebedürftigkeit abzusichern, nicht Menschen an einen bestimmten Ort zu binden.
Ein Punkt, der oft übersehen wird sind die sogenannten Beratungspflichten. Auch im Ausland bleibt man verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nachzuweisen, abhängig vom Pflegegrad. Diese Beratungen können ebenfalls im Ausland durchgeführt werden, entweder durch qualifizierte Fachpersonen oder in Absprache mit der Pflegekasse durch anerkannte Stellen. Wer das ignoriert riskiert Kürzungen, nicht weil er im Ausland lebt, sondern weil er seine Pflichten nicht erfüllt.
Ebenso wichtig ist die fortbestehende Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung. Wer sich vollständig aus dem deutschen System abmeldet, keine Beiträge mehr zahlt und nur noch lokal versichert ist verliert langfristig auch den Anspruch auf deutsches Pflegegeld. Hier sollte man frühzeitig sauber planen und nichts dem Zufall überlassen.
Unterm Strich lässt sich sagen, Pflegebedürftigkeit im Ausland ist kein rechtliches Niemandsland. Für deutsche Auswanderer in Bulgarien ist das System klar geregelt, wenn man die Spielregeln kennt. Der Antrag läuft über Deutschland, die Begutachtung erfolgt nach deutschem Recht, die Auszahlung bleibt unverändert. Organisieren muss man die Pflege selbst, aber genau darin liegt für viele auch die Freiheit.
Niemand hofft, dieses Wissen jemals zu brauchen. Aber wer ausgewandert ist, gut informiert bleibt und rechtzeitig versteht, wie die Abläufe zwischen Deutschland und Bulgarien funktionieren, nimmt dem Thema einen großen Teil seines Schreckens. Und manchmal ist genau das der entscheidende Unterschied zwischen Sorge und Gelassenheit.
