Der Begriff Völkerrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem moralischen Schlagwort entwickelt, das immer dann hervorgeholt wird, wenn politische Argumente versagen oder unangenehme Machtfragen überspielt werden sollen. Er klingt nach Ordnung, nach klaren Regeln und nach einer übergeordneten Instanz, die Recht spricht und Unrecht sanktioniert. Genau diese Instanz existiert jedoch nicht und damit beginnt das Problem, das den Begriff in der heutigen Welt weitgehend entwertet.
Völkerrecht ist kein Recht im klassischen Sinne. Es gibt kein globales Gewaltmonopol, keine Polizei, keine durchsetzungsfähige Justiz. Was als Völkerrecht bezeichnet wird, besteht aus Verträgen, Resolutionen, Konventionen und Gewohnheiten, denen Staaten freiwillig zugestimmt haben. Freiwillig heißt dabei immer auch widerrufbar, ignorierbar oder selektiv auslegbar. Ein Gesetz, das nur gilt, solange es dem Adressaten passt, ist kein Gesetz, sondern eine Absichtserklärung.
Zwar existieren Institutionen wie die Vereinte Nationen oder der Internationale Strafgerichtshof, doch ihre Macht endet genau dort, wo echte Macht beginnt. Die Vereinten Nationen können verurteilen, mahnen, sanktionieren und appellieren, sie können jedoch niemanden zwingen. Im Sicherheitsrat blockieren Vetomächte jede Entscheidung, die ihren eigenen Interessen widerspricht. Damit ist das Herzstück der globalen Ordnung kein Rechtsorgan, sondern ein Machtkartell. Recht entsteht dort nur, wenn es politisch opportun ist.
Auch internationale Gerichte ändern daran nichts. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt fast ausschließlich Akteure aus schwachen oder politisch isolierten Staaten. Großmächte unterwerfen sich seiner Zuständigkeit entweder gar nicht oder nur solange, wie sie sicher sind, niemals selbst auf der Anklagebank zu landen. Ein Gericht, das seine Angeklagten nicht selbst bestimmen darf, sondern auf Kooperation angewiesen ist, ist kein Gericht im klassischen Sinn, sondern ein symbolisches Tribunal.
Das oft zitierte Argument, das Völkerrecht sei dennoch wichtig, weil es Normen setze und Orientierung biete, hält einer nüchternen Prüfung kaum stand. Normen ohne Durchsetzungskraft sind moralische Wünsche, keine verbindlichen Regeln. Sie können ignoriert werden, ohne dass reale Konsequenzen folgen. Sanktionen treffen fast immer die Zivilbevölkerung, nicht die politischen oder militärischen Entscheider. Militärische Interventionen erfolgen nicht wegen Paragraphen, sondern wegen Interessen und wer militärisch stark genug ist, definiert im Zweifel selbst, was rechtmäßig war und was nicht.
In der politischen Kommunikation dient der Begriff Völkerrecht deshalb häufig als Nebelkerze. Er ersetzt Argumente, wo Machtfragen nicht offen benannt werden sollen. Er moralisiert Konflikte, die in Wahrheit strategisch, wirtschaftlich oder geopolitisch motiviert sind. Wer ihn benutzt, signalisiert Haltung, ohne Verantwortung übernehmen zu müssen, wer ihn verletzt, erklärt anschließend, warum der eigene Fall eine Ausnahme sei. Dieses Spiel wiederholt sich seit Jahrzehnten und niemand wird ernsthaft zur Rechenschaft gezogen.
Damit ist das Völkerrecht nicht deshalb wertlos, weil seine Idee falsch wäre, sondern weil seine Voraussetzungen fehlen. Ohne eine übergeordnete Gewalt, ohne eine verbindliche Gerichtsbarkeit und ohne gleiche Maßstäbe für alle Akteure bleibt es ein rhetorisches Konstrukt. Es existiert auf dem Papier, in Reden und in Schlagzeilen, aber nicht als wirksames Instrument der Weltordnung.
In der heutigen Zeit ist Völkerrecht weniger Recht als Sprache. Eine Sprache, mit der Macht legitimiert, Kritik formuliert und moralische Überlegenheit behauptet wird. Wer ehrlich über globale Politik sprechen will, sollte das offen benennen, nicht um Zynismus zu fördern, sondern um Illusionen abzubauen. Denn erst wenn man akzeptiert, dass es kein globales Recht gibt, kann man beginnen, über reale Verantwortung, echte Machtverhältnisse und mögliche Alternativen nachzudenken.
