Krankenversicherung in Bulgarien – was deutsche Auswanderer wissen müssen
Wer dauerhaft nach Bulgarien auswandert, sollte seine Krankenversicherung klären, bevor der Umzug abgeschlossen ist. Gerade bei diesem Thema kursieren unter Auswanderern viele vereinfachte Aussagen. Mal heißt es die deutsche Krankenversicherung gelte einfach weiter, mal soll man sich für wenige Euro in Bulgarien versichern können. Beides kann zutreffen, aber nicht für jeden. Entscheidend ist ob man Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Nichterwerbstätiger ist und welches Land nach den europäischen Sozialversicherungsregeln für die Krankenversicherung zuständig bleibt.
Rentner aus Deutschland: Das Formular S1 ist besonders wichtig
Für viele deutsche Rentner ist die Situation vergleichsweise günstig. Wer eine gesetzliche deutsche Rente bezieht, dauerhaft in Bulgarien lebt und nach den EU-Regeln weiterhin Deutschland als zuständigen Staat für seine Krankenversicherung hat, kann seine medizinische Versorgung in Bulgarien über das Formular S1 absichern. Dieses Dokument wird beim zuständigen deutschen Krankenversicherungsträger beantragt und anschließend in Bulgarien registriert. Danach besteht grundsätzlich Zugang zum bulgarischen öffentlichen Gesundheitssystem zu denselben Bedingungen wie für dort Versicherte.
Wichtig ist jedoch, dass nicht jeder Rentner automatisch unter dieselbe Regelung fällt. Weitere Renten, eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit können die Zuständigkeit verändern. Deshalb sollte die eigene Krankenkasse bereits vor der Auswanderung schriftlich klären welches Land zuständig ist und ob ein S1 ausgestellt wird.
Die Europäische Krankenversicherungskarte, die EHIC, ist dagegen kein Ersatz für die Anmeldung des dauerhaften Wohnsitzes und die entsprechende Absicherung. Sie ist vor allem für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Staat gedacht.
Arbeitnehmer und Selbstständige
Wer in Bulgarien arbeitet und dem bulgarischen Sozialversicherungssystem unterliegt wird grundsätzlich über das bulgarische System versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung wird von der Nationalen Krankenversicherungskasse НЗОК (NZOK/NHIF) getragen.
Bei Arbeitnehmern beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 2026 insgesamt 8 Prozent der maßgeblichen beitragspflichtigen Einkünfte. Davon entfallen 4,8 Prozent auf den Arbeitgeber und 3,2 Prozent auf den Arbeitnehmer. Selbstständige tragen den Beitrag grundsätzlich vollständig selbst, auch für sie beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 2026 acht Prozent der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Komplizierter kann es bei Menschen werden die in Bulgarien wohnen, aber beispielsweise für ein deutsches Unternehmen arbeiten oder ihre selbstständige Tätigkeit grenzüberschreitend ausüben. Dann sollte nicht einfach angenommen werden man könne sich das günstigere Versicherungssystem aussuchen. Innerhalb der EU bestimmen Koordinierungsregeln welches Sozialversicherungssystem zuständig ist.
Was kostet die Krankenversicherung, wenn man selbst zahlen muss?
Hier wird es für Auswanderer interessant die weder über einen Arbeitgeber noch über einen anderen Versicherungstatbestand abgesichert sind.
Die bulgarische Finanzbehörde НАП (NRA) nennt für bestimmte Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst bezahlen müssen, seit dem 1. Januar 2026 einen Mindestbeitrag von 22,03 Euro pro Monat.
Das klingt für deutsche Verhältnisse geradezu unglaublich günstig. Man sollte daraus aber nicht den Schluss ziehen für 22 Euro monatlich eine Krankenversicherung nach deutschem Leistungsumfang zu erhalten.
Die gesetzliche bulgarische Versicherung deckt die Leistungen des bulgarischen Gesundheitssystems nach dessen Regeln ab. Eigenanteile und privat bezahlte Leistungen spielen eine wesentlich größere Rolle als viele Deutsche gewohnt sind.
Außerdem kann man sich nicht allein deshalb für diesen Mindestbetrag versichern weil man nach Bulgarien gezogen ist. Ob eine eigene Beitragspflicht in Bulgarien besteht und auf welcher Grundlage Beiträge berechnet werden hängt von der persönlichen Situation ab. Für Personen die ihre Beiträge selbst entrichten müssen ist außerdem eine entsprechende Anmeldung bei der bulgarischen Finanzverwaltung erforderlich, die NRA nennt hierfür unter anderem die Erklärung Formular 7.
Gesetzlich versichert bedeutet nicht automatisch kostenlos behandelt
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede die deutsche Auswanderer verstehen sollten.
Bulgarien besitzt ein öffentliches Krankenversicherungssystem, trotzdem werden zahlreiche Leistungen vollständig oder teilweise privat bezahlt. Das betrifft je nach Situation beispielsweise bestimmte Untersuchungen, Medikamente, Zahnbehandlungen, Zusatzleistungen oder die Behandlung bei Ärzten und Einrichtungen ohne entsprechenden Vertrag mit der Krankenversicherung.
Viele Bulgaren bezahlen deshalb medizinische Leistungen zusätzlich aus eigener Tasche oder gehen bewusst zu privaten Ärzten und Kliniken, wenn sie schneller einen Termin oder eine bestimmte Behandlung wünschen.
Für deutsche Auswanderer bedeutet das: Eine vorhandene Krankenversicherung ersetzt keine finanzielle Reserve für medizinische Ausgaben.
Gerade Rentner sollten diesen Punkt in ihr monatliches Budget einrechnen.
Hausarzt, Facharzt und private Behandlung
Wer im bulgarischen öffentlichen System versichert ist wählt normalerweise einen Hausarzt. Dieser übernimmt die Grundversorgung und stellt bei Bedarf Überweisungen zu Fachärzten aus. Das System ist grundsätzlich mit dem bekannten Hausarztprinzip vergleichbar, funktioniert im Detail jedoch anders.
Daneben existiert ein großer privater Gesundheitsmarkt. Besonders in größeren Städten wie Sofia, Plovdiv, Varna oder Burgas gibt es private medizinische Zentren, Labore und Krankenhäuser. Untersuchungen können dort häufig direkt gegen Bezahlung durchgeführt werden.
Die Preise liegen bei vielen Leistungen noch unter deutschen Selbstzahlerpreisen. Für einen Rentner mit kleiner Rente können regelmäßige private Untersuchungen, Medikamente oder Zahnbehandlungen trotzdem erheblich ins Gewicht fallen.
Genau deshalb sollte die Krankenversicherung niemals ausschließlich nach dem monatlichen Versicherungsbeitrag beurteilt werden.
Eine private Zusatzversicherung kann sinnvoll sein
Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung werden in Bulgarien private Krankenversicherungen beziehungsweise ergänzende Gesundheitspakete angeboten. Je nach Vertrag können beispielsweise Untersuchungen, Facharztbesuche, Krankenhausleistungen oder andere Leistungen eingeschlossen sein.
Ob sich eine solche Absicherung lohnt hängt stark von Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang ab. Vor Vertragsabschluss sollte genau geprüft werden welche Leistungen tatsächlich versichert sind, welche Kliniken genutzt werden können und welche Ausschlüsse oder Höchstgrenzen bestehen.
Eine private Versicherung sollte deshalb nicht aufgrund eines günstigen Monatsbeitrags abgeschlossen werden, sondern nach den konkreten Vertragsbedingungen.
Vor der Auswanderung zuerst die Zuständigkeit klären
Für deutsche Auswanderer lässt sich das Thema Krankenversicherung deshalb nicht mit einem einzigen Satz beantworten.
Ein deutscher Rentner mit S1 befindet sich in einer anderen Situation als ein Selbstständiger. Ein Arbeitnehmer eines bulgarischen Unternehmens wiederum in einer anderen als jemand der weiterhin für einen deutschen Arbeitgeber tätig ist.
Vor dem Umzug sollten deshalb drei Fragen eindeutig beantwortet sein:
Welches Land ist für meine Krankenversicherung zuständig? Welche Leistungen erhalte ich in Bulgarien? Welche Kosten muss ich zusätzlich selbst tragen?
Erst wenn diese Fragen geklärt sind lässt sich beurteilen, ob die Absicherung für das geplante Leben in Bulgarien tatsächlich ausreicht.
Gerade im Ruhestand würde ich die Krankenversicherung nicht als lästige Formalität betrachten. Ein günstiges Haus, niedrige Nebenkosten und schönes Wetter helfen wenig, wenn bei einer ernsthaften Erkrankung plötzlich unklar ist wer für die Behandlung bezahlt.
Die richtige Krankenversicherung gehört deshalb zu den Dingen, die vor einer Auswanderung geklärt werden sollten, nicht erst nach dem ersten Arztbesuch in Bulgarien.